Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Garantiebedingungen
Force Measuring Systems AG
Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr zwischen FMS Force Measuring Systems AG [kurz: FMS AG] und dem Besteller gelten ausschliesslich die nachstehenden Bedingungen. Sie gehen anderslautenden Konditionen, die vom Besteller übersandt wurden oder sich auf dessen Schriftstück befinden, in jedem Fall vor. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und von FMS AG schriftlich bestätigt wurden. Bestellungen sind für FMS AG im Rahmen dieser Bedingungen erst dann bindend, wenn diese von FMS AG bestätigt worden sind. Neue oder erhöhte Zölle, Transportkosten, Versicherungsprämien oder ähnliche Kosten, sowie auch Erhöhung der geltenden Arbeitslöhne, Werkstoffkosten usw., Währungsänderungen und dergleichen, die nach Abgabe eines Angebotes oder nach Abschluss eines Abkommens hinzukommen und die angebotene oder verkaufte Ware verteuern, sind vom Besteller zu bezahlen. Das Aufgeführte gilt auch für nach Kriegsausbruch abgegebene Angebote und getroffene Abkommen.
Lieferungen
Unsere Terminangaben sind unverbindlich. Für verspätete Lieferungen können keine Schadenersatzansprüche gegen FMS AG geltend gemacht werden. Konventionalstrafen werden grundsätzlich von FMS AG nicht akzeptiert. Die Lieferungen sind ohne anders lautende Vereinbarungen, ab Werk FMS AG Oberglatt exkl. Porto und unversichert.
Lieferfrist
Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche Formalitäten eingeholt, die bei Bestellung zu erbringenden Zahlungen geleistet und die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind. Für die Einhaltung der Lieferfrist wird die Erfüllung jeglicher Vertragsverpflichtungen durch den Besteller vorausgesetzt. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn die FMS AG die Angaben, die für die Erfüllung des Vertrages benötigt werden, nicht rechtzeitig erhält, wenn Hindernisse auftreten, die trotz Anwendung der üblichen Sorgfaltspflicht nicht abgewendet werden können und wenn der Besteller oder Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten in Verzug sind.
Pläne und technische Unterlagen
Prospekte und Kataloge der FMS AG sind nicht verbindlich. Die technischen Angaben, sowie Bild-, bzw. Textmaterial sind Eigentum der FMS AG und dürfen weder Dritten zugänglich gemacht, noch ausserhalb des Zwecks verwendet werden.
Preise
Sämtliche Preise sind als Nettopreise exkl. MwSt. angegeben. Allfällige Nebenkosten [z.B. für Fracht, Versicherung, Export-, Import und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen] gehen zu Lasten des Bestellers.
Zahlungsbedingungen
Rechnungen der FMS AG sind spätestens 30 Tage netto nach dem Faktura-Ausstelldatum ohne jegliche Abzüge zu bezahlen. Falls die Bezahlung nicht vertragsgemäss erfolgen sollte, ist die FMS AG berechtig, am Vertrag festzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten und in beiden Fällen Schadenersatz zu verlangen. Weiter können bei zu spät erfolgter Zahlung Zinsansprüche geltend gemacht werden.
Verpackung
Verpackungen werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde, verrechnet. Nicht verrechnete Kisten und Behälter bleiben Eigentum der FMS AG und sind innerhalb von 10 Tage frankiert zu retournieren, ansonst erfolgt eine Verrechnung. Wellpappkisten werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
Versand, Transport, Versicherung
Der Versand, sowie der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Allfällige Beanstandungen sind bei der betreffenden Transportunternehmung vor Übernahme der Ware geltend zu machen.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsguthaben im Eigentum der FMS AG. Der Besteller ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums von der FMS AG erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er die FMS AG mit Abschluss des Vertrages, auf Kosten des Bestellers die Eintragung oder Vormerkungen des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern, Büchern oder dergleichen gemäss den betreffenden Landesgesetzen vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen. Der Besteller wird die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand halten und zu Gunsten der FMS AG gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern. Er wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von der FMS AG weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
Garantie
Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen fehlerhaften Produkten sind auf Reparatur im Hause FMS AG oder auf Ersatzlieferungen beschränkt. FMS AG alleine entscheidet ob der Mangel durch Ersatzlieferung oder Reparatur behoben wird. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Schadenersatzansprüche jeglicher Art wie auch Kosten für Fehlerdiagnose, Fehlerbehebung oder allfälligen Produktionsausfall sind von der Garantieleistung ausgeschlossen. Die Garantiezeit beträgt sofern in den Auftragsbestätigungen nichts anderes vermerkt ist:
- 2 Jahre für SMGZ und PMGZ
- 3 Jahre für alle anderen Kraftaufnehmer
- 3 Jahre für alle Elektronik
- Wälzlager: gemäss Hersteller Garantie.
- 1 Jahr für alle nicht aufgeführten Produkte
Basis für die Garantiezeit ist ein 1-Schichtbetrieb (d.h. max. 10 h pro Tag und 250 Tage pro Jahr, bzw. 2500 Betriebsstunden). Von Garantieleistungen ausgeschlossen sind Reparaturen, die auf Nichtbeachten der Montagevorschriften, Bedienungshinweisen oder der üblichen Sorgfaltspflicht zurückzuführen sind.
Montage
Die Montage und Inbetriebnahme der bestellten Produkte sind im Verkaufspreis nicht enthalten. FMS AG stellt, falls vom Besteller erwünscht, die erforderlichen Monteure zu den im Zeitpunkt der Arbeitsausführung gültigen Ansätzen aufgrund rechtzeitig zu treffender separater Vereinbarung zur Verfügung. Verrechnet werden die Arbeits-, Reise- und Wartezeit, die Auslagen der Hin- und Rückreise, Verpflegung und Unterkunft sowie die Transportkosten für das Werkzeug. Der Besteller stellt die zur Durchführung der Montagearbeiten erforderlichen Hilfskräfte unentgeltlich zur Verfügung.
Beanstandungen
Beanstandungen sind innert 14 Tagen nach Warenempfang anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als akzeptiert. Rücknahmen werden grundsätzlich keine gemacht. In Ausnahmefällen erfolgen Rücknahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von FMS AG. Alle zurückgenommenen Produkte müssen neu geprüft, instandgestellt und verpackt werden, diese Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Bestellers.
Datenschutz
Es gelten die Bestimmungen der Datenschutzerklärung der FMS AG.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie Gerichtsstand für beide Teile ist Oberglatt. FMS AG ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.
FMS Force Measuring Systems AG
Ausgabe: 2004